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Samstag, 30. Juli 2022

Immobilienbewertung Barleben

Immobilienbewertung Barleben
Immobilienbewertung Barleben


Immobilienbewertung Barleben




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Immobilienbewertung Barleben




Wir bewerten Ihre Immobilie mit fachlicher Expertise unabhängig und marktkonform!

Eine professionelle und rechtmäßige Immobilienbewertung Barleben ist immer dann erforderlich, muss der Verkehrswert einer Immobilie oder eines Grundstücks ermittelt werden. Dies kann aus unterschiedlichen Gründen erforderlich werden, wie zum Beispiel im Fall einer Ehescheidung, bei Erbauseinandersetzungen, bei steuerlichen Anlässen oder bei Kauf-oder verkauf von Immobilien und Grundstücken. Zu den Anwendungsbereichen von Immobilienbewertungen zählen sowohl unbebaute, als auch bebaute Grundstücke. Für Immobilienbesitzer wie auch für Interessenten an einem Objekt ist der korrekt ermittelte Wert wichtig. Werden die Liegenschaften gehandelt oder soll eine Beleihung stattfinden, geht das nicht ohne ein zuverlässiges Wertgutachten. Ein neutrales Gutachten zu Grundstücken und Häusern sowie Gewerbeimmobilien erhalten Sie von einem Baugutachter von der Immobilienbewertung Schulze .


Immobiliengutachter


Marc Schulze




Sachverständiger Immobilienbewertung


Immobiliengutachten


Lena Thonke




Sachverständiger Immobilienbewertung


Gutachten


Christian Eckart




Bausachverständiger


Anlässe für Immobilienbewertung Barleben.




hier erstellen wir ein Gutachten!


Kauf / Verkauf


Bei Immobilien-Transaktionen ist Immobilienbewertung für Kaufpreisverhandlungen gefragt. Es geht um eine verlässliche Angabe für den Marktwert des Objektes. Eine Wertermittlung nach amtlichen Verfahren ist nicht zwingend, oft genügt eine Preisindikation. Dafür gibt es bewährte Verfahren. Manchmal wird eine Immobilienbewertung auch für den Beleihungswert im Rahmen einer Finanzierung benötigt.




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Erbschaft


Eine Immobilie ist häufig Teil des Nachlasses und wird gemeinschaftlich an mehrere Personen vererbt. Jedes Mitglied der Erbengemeinschaft kann die Erbauseinandersetzung verlangen. Dazu muss der Wert der Immobilie bekannt sein. Unsere Immobilienbewertung Barleben bildet eine solide Grundlage für solche Erbfälle. Häufig soll die Immobilie verkauft werden, um das Erbe aufzuteilen. Objektive Werte sind gerade bei strittigen Erbauseinandersetzungen unverzichtbar.




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Steuer


Wertermittlungen bei Immobilien für steuerliche Zwecke können verschieden begründet sein. Im Zusammenhang mit der Erbschaftsteuer bzw. der Schenkungsteuer sollen oft Wertansätze des Finanzamts widerlegt werden. Dieses schätzt den Wert ohne Ortsbesichtigung nach allgemeinen Annahmen und daher oft zu hoch ein. Mit einem qualifizierten Wertgutachten lässt sich der Ansatz widerlegen. Immobilienbewertung kann auch bei Immobilien im Betriebsvermögen angebracht sein, um dem Finanzamt Wertansätze nachzuweisen bzw. dessen Bewertungen zu widersprechen. Ein entsprechendes Gutachten hilft, Steuern zu sparen.




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Scheidung


Die Vermögensauseinandersetzung ist ein wichtiger Part bei Trennungs- und Scheidungsverfahren.




In vielen Fällen geht es um während der Ehe gemeinschaftlich erworbenes Immobilieneigentum. Um die Vermögensauseinandersetzung gerecht zu regeln, wird der Wert der Immobilie benötigt.




Eine sachverständige Immobilienbewertung schafft hier entsprechende Klarheit.







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Bilanzierung


Immobilien sind Bestandteile des betrieblichen Anlagevermögens und müssen im Jahresabschluss erfasst werden. Der Immobilienwert ist nicht nur maßgeblich für den Bilanzansatz, sondern auch für die Abschreibungen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Es geht um den "richtigen" Wert nach handels- und steuerrechtlichen Vorgaben. Dabei hilft unsere gutachterliche Immobilienbewertung Barleben.




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Versicherung


Eine Immobilienbewertung für die Versicherung macht in mehrfacher Hinsicht Sinn: zur Vermeidung von Über- oder Unterversicherung, zur Festlegung der "richtigen" Versicherungssumme oder im Hinblick auf die Wiederherstellungskosten im Schadensfall. Eine fundierte gutachterliche Bewertung wird gerade bei gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Versicherungsleistung benötigt.




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Betreuung


Im Rahmen einer Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung kann es erforderlich werden, eine Immobilie im Eigentum der betreuten Person zu veräußern, um die laufenden Kosten zu decken.

Dabei wird gerichtlich in der Regel der Nachweis des Verkehrswert (Marktwert) der Immobilie mit einem entsprechenden Gutachten gefordert, um Veräußerungen “unter Wert” vorzubeugen.




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Vermögensübersicht


Manchmal ist eine Immobilienbewertung gefragt, um Klarheit über die eigenen Vermögensverhältnisse zu gewinnen - zum Beispiel in Vorbereitung einer Erbregelung, einer Schenkung oder für die eigene weitere Lebensplanung. Auch hier steht der aktuelle Marktwert im Vordergrund. Mit einem Bewertungsgutachten ist eine objektive Werterfassung möglich.

Unsere Sachverständigen sind qualifizierte und erfahrene Experten in Sachen Immobilienbewertung  Barleben. Sie erhalten stets eine unabhängige und kompetente Wertermittlung, auf die Sie sich verlassen können.




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Für welche Immobilien erstellen wir eine Immobilienbewertung Barleben?


Details zu den Objekt Möglichkeiten


Wohnimmobilien

- Mehrfamilienhäuser


- Eigentumswohungen


- Ein - und Zweifamilienhäuser


- Doppelhäuser


- Reihenhäuser


- Wohnanalgen

Gewerbeimmobilien

- Praxen


- Logistikimmobilien


- Büroimmobilien


- Produktionsimmobilien


- Industrieimmobilien


- Werkstätten

Grundstücke

- unbebaute Grundstücke


- landwirtschaftliche Grundstücke


- forstwirtschaftliche Grundstücke


- Flächen im Außenbereich


- Bauerwartungsland


- Gartengrundstücke

Rechte

- Erbbaurecht


- Nießbrauch


- Wohnungsrecht


- Baulasten


- Wege - und Leitungsrecht

Erneuerbare Energien

- Windkraftanlagen


- Photovoltaikanlagen


- Biogasanlagen


- Geothermie

Spezialimmobilien

- Betreiberimmobilien


- Hotel


- Alten - und Pflegeheime


- Einkaufszentren


- Sozialimmobilien


- Krankenhäuser

Wie funktioniert unsere Immobilienbewertung Barleben?


Wir gehen bei der Immobilienbewertung Barleben mit Plan und System vor. Entscheidend ist stets eine fundierte und möglichst umfassende Datengrundlage. Dabei stützen wir uns nicht nur auf einschlägige Dokumente und Unterlagen, sondern nehmen Ihre Immobilie in Barleben auch persönlich in Augenschein. Unsere Sachverständigen sind in Besichtigungen von zu bewertenden Objekten versiert. So können Sie sicher sein, dass alle relevanten Faktoren bei der Wertermittlung berücksichtigt und richtig eingeschätzt werden.




Idealtypisch sieht ein Ablauf unserer Immobilienbewertung  Barleben wie folgt aus:



Schritt: Kontaktaufnahme

 Der erste Schritt geht stets von Ihnen aus. Sie treten in Kontakt zu uns - telefonisch, per E-Mail oder über eine Kontakt-Nachricht auf unserer Seite. Wir nehmen Ihr Anliegen auf.



Schritt: Besprechung und Vereinbarung eines Besichtigungstermins

Am Beginn steht die Erfassung des Bewertungsfalls. Dabei geht es zum einen um den Bewertungsanlass, zum anderen um das zu bewertende Objekt. Die Begutachtung wird davon maßgeblich bestimmt. Wir können den Bewertungsfall bereits im Rahmen der Kontaktaufnahme besprechen, gerne auch im persönlichen Gespräch. Auf jeden Fall vereinbaren wir einen Ortstermin für Ihre Immobilienbewertung Barleben.



Schritt: Ortstermin mit unserem Sachverständigen

Bei dem Ortstermin schaut sich unser Sachverständiger die Immobilie mittels Außen- und Innenbesichtigung genau an. Es geht darum, den Gebäudezustand zu ermitteln. Auch die Erfassung der Lage spielt eine wichtige Rolle. Wie ist der Gesamteindruck? Wie sieht das Umfeld der Immobilie aus? Welche baulichen Anlagen sind vorhanden? Besteht Instandhaltungsstau? Sind Bauschäden ersichtlich?  Solche und andere Fragen lassen sich bei einer Besichtigung wesentlich besser beurteilen als nur anhand von Unterlagen. Diese geben die Informationen zum Teil gar nicht her. Deshalb ist die Besichtigung für eine möglichst objektive Bewertung unverzichtbar.



Schritt: Erstellung des Gutachtens

Die Erstellung des Gutachtens bildet den nächsten Schritt. Unser Sachverständiger beschafft sich zusätzlich zur Aufnahme vor Ort alle notwendigen Dokumente und Unterlagen, falls Sie nicht schon von Ihnen zur Verfügung gestellt worden sind. Für die Immobilienbewertung  Barleben sind in der Regel mindestens folgende Unterlagen nötig:




- aktueller Grundbuchauszug;




- Flurkarte;




- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis;




- Wohnflächenberechnung;




- Modernisierungsnachweise.




Je nach zu bewertendem Objekt können weitere Unterlagen erforderlich sein: zum Beispiel Teilungspläne bei Eigentumswohnungen, Bescheinigungen zum Denkmalschutz, Erbbaurechtsverträge, Auszüge aus dem Altlastenkataster usw.. Unser Sachverständiger weiß, worauf zu achten ist und kümmert sich bei Bedarf um die Beschaffung. Das gilt zum Beispiel auch für Einsichtnahmen in Bebauungspläne, Kaufpreissammlungen, Mietspiegel usw..




Die Bewertung wird gemäß dem besprochenen Anlass nach einem anerkannten Bewertungsverfahren durchgeführt. Kein relevanter Aspekt bleibt unberücksichtigt. Im Normalfall dauert die Erstellung etwa drei bis vier Wochen. Wenn es eilig ist, können wir aber auch ein Wertgutachten in deutlich kürzerer Zeit für Sie erstellen. Dann erhalten Sie das Resultat schon nach wenigen Tagen.



Schritt: Erläuterung und Übergabe des Gutachtens

Die Ergebnisse der Immobilienbewertung Barleben werden mit Ihnen auf Wunsch ausführlich besprochen. Unser Sachverständiger erläutert Ihnen die Vorgehensweise und beantwortet alle Ihre Fragen. Die Übergabe des Verkehrswertgutachten steht am Ende des Prozesses. Sie haben damit eine objektive und unabhängige Wertgrundlage in der Hand, auf die Sie sich stützen können - ob in rechtlichen Auseinandersetzungen, bei Vermögensfeststellungen oder für Kaufpreisverhandlungen.




 

 


Kontaktaufnahme


Für die Kontaktaufnahme mit uns füllen Sie entweder das Kontaktformular aus oder rufen uns direkt an damit wir Ihnen schnellstmöglich weiterhelfen können.

 

 


Besprechung des Bewertungsfalles und Vereinbarung eines Besichtigungstermines.


Im Vorfeld vor der Bewertung muss geklärt werden für welchen Bewertungsfall und


Bewertungsgrund Sie eine Wertermittlung benötigen. Wenn diese Fragen geklärt sind kann ein Besichtigungstermin mit einem Sachverständigen vereinbart werden.

 

 


Ortstermin mit einem Sachverständigen


Im Vorfeld vor der Bewertung muss geklärt werden für welchen Bewertungsfall und


Bewertungsgrund Sie eine Wertermittlung benötigen. Wenn diese Fragen geklärt sind kann ein Besichtigungstermin mit einem Sachverständigen vereinbart werden.

 

 


Erstellung des Gutachten


In diesem Schritt erfolgt die Erstellung der Immobilienbewertung nach den vorgeschrieben Wertermittlungsverfahren. Der Verkehrswert der Immobilie wird


mit den vorgeschriebenen Bewertungsverfahren von einem Gutachter Immobilien ermittelt.

 

 


Übergabe des Gutachten


Nach Fertigstellung der Immobilienbewertung wird diese Ihnen übersendet. Auf Wunsche kann die Bewertung Ihnen erläutert werden .


Ihre Vorteile einer Immobilienbewertung Barleben bei uns !


Zertifizierte Immobilien Gutachter für Ihre Immobilienbewertung Barleben!


Unsere Immobiliensachverständigen haben Zertifizierungen von der DEKRA , TÜV , DIA und der EU Norm DIN 17024. Wir erstellen Ihr Gutachten.


Weiterbildung


Unsere Sachverständigen bilden sich ständig weiter auf Seminaren , Schulungen und Branchentreffen.


lokale Marktkenntnis


Unsere Gutachter haben aufgrund Ihrer jahrelangen Tätigkeit Erfahrung auf dem lokalen Immobilienmarkt.


Unabhängigkeit


Wir erstellen für Sie eine unabhängige und neutrale Immobilienbewertung und Immobilienwertmittlung.


Netzwerk


Wir arbeiten in Kooperation mit Rechtsanwälten , Notaren , Steuerberatern , Bauplanungsbüros.


Immobilienbewertung Barleben- Unsere Zertifizierungen !


Immobilienbewertung


Wertgutachten


Verkehrswertgutachten


Immobilien Bewertung


Verkehrswert


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IMMOBILIENBEWERTUNG


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Gerne beraten wir Sie bei fachlichen sowie Inhaltlichen Fragen zum

Thema Immobilienbewertung Barleben und Umgebung


Häufig gestellte Fragen zur Immobilienbewertung Barleben.


Welche Verfahren werden für eine Immobilienbewertung Barleben benötigt?


Um Immobilien und Grundstücke zu bewerten, muss der Verkehrswert anhand eines Wertgutachten ermittelt werden. Um den Verkehrswert zu ermitteln, kommen drei unterschiedliche Verfahren für einen Immobiliensachverständigen zum Einsatz. Die Grundlage für die Verkehrswertermittlung einer Immobilie oder eines Grundstücks ist in erster Linie der materielle Wert, der durch die drei unterschiedlichen Wertermittlungsverfahren festgelegt werden kann. Zu den drei Verfahren zählen das so genannte Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren sowie das Vergleichswertverfahren.  Entsprechend der Immobilienart oder des Anwendungsgebietes kommt für die Wertermittlung entweder eines der Verfahren oder auch mehrere Verfahren gleichzeitig zur Anwendung.




Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren und Vergeichswertverfahren




Dabei zählt das Sachwertverfahren zu den am meisten eingesetzten, doch auch komplexesten Wertermittlungsverfahren und kommt  wird hauptsächlich im Falle von selbstgenutzten Häusern oder Eigentumswohnungen eingesetzt.  Bei der Ermittlung des Sachwertes einer Immobilie wird der Wert des Objektes immer separat vom Grundstückswert ausgemacht.  Der Verkehrswert der Immobilie wird dabei von den Baukosten, die tatsächlich angefallen sind, abgeleitet. In ein Verkehrswertgutachten fliessen auch alle wertmindernden Umstände, wie u.a. Sanierungsbedarf oder eventuelle Schäden. Der Wert eines Grundstücks wird mittels der sogenannten Bodenrichtwert-Tabelle ermittelt. Zusammen mit dem Gebäudewert ergibt dieser den gesamten Immobilien-Sachwert. Das Ertragswertverfahren kommt ausschließlich bei gewerblich genutzten oder vermieteten Immobilien zur Anwendung. Der Ertragswert stellt bei diesen Objekten die Grundlage dar, um den Beleihungswert ermitteln zu können. Der Ertragswert eines Objektes wird aus der Multiplikation des Reinertrages in Kombination mit der Restnutzungsdauer der Immobilie ermittelt. Beim Vergleichswertverfahren handelt es sich um ein sehr realitätsgetreues Verfahren, das bevorzugt bei der Wertermittlung von Grundstücken angewandt wird. Als Basis werden vergleichbare Grundstücke, die sich in Zustand und Lage ähneln, herangezogen.


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